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Wie zahle ich nachträglich in meine Säule 3a ein?

Rückwirkende Säule-3a-Einzahlungen (Nachzahlungen) sind für Beitragslücken aus den letzten zehn Jahren möglich (Start ab 2025) und unterliegen mehreren Bedingungen.

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Verfasst von Laurène Soubrier
Diese Woche aktualisiert

Was sind die Bedingungen für eine rückwirkende Säule-3a-Einzahlung?

1. AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen

Du kannst eine rückwirkende Einzahlung nur vornehmen, wenn du in dem Jahr, für das du nachzahlen möchtest, ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hattest.

Das bedeutet:

  • Du musst in diesem Jahr für die Säule 3a beitragsberechtigt gewesen sein

  • Du hast nicht den vollen Höchstbetrag für dieses Jahr eingezahlt

Wenn du kein AHV-pflichtiges Einkommen hattest, ist keine rückwirkende Einzahlung möglich.

2. Der Höchstbetrag des laufenden Jahres muss vollständig eingezahlt sein

Bevor du eine rückwirkende Einzahlung vornimmst, musst du zuerst deinen vollen maximalen Säule-3a-Beitrag für das laufende Jahr einzahlen. Erst nachdem der Beitrag für das laufende Jahr vollständig eingezahlt wurde, kannst du eine Nachzahlung für ein Vorjahr vornehmen.

3. Nur eine rückwirkende Zahlung pro Lückenjahr

Jedes Beitragslückenjahr kann nur einmal geschlossen werden.

Das bedeutet:

  • Nur eine rückwirkende Zahlung pro Lückenjahr ist erlaubt

  • Teilzahlungen sind nicht gestattet

  • Sobald eine Zahlung geleistet wurde, gilt das Jahr als abgeschlossen

Beispiel:

Du hast eine Beitragslücke von 3'000 CHF für das Jahr 2025.

Im Jahr 2026 leistest du eine rückwirkende Zahlung von 2'000 CHF.

Obwohl die volle Lücke nicht gedeckt wurde (du durftest bis zu 7'258 CHF einzahlen und hast nur 5'000 CHF eingezahlt), gilt das Jahr 2025 nun als abgeschlossen.

Es können keine weiteren Nachzahlungen für dieses Jahr vorgenommen werden – weder im Jahr 2026 noch in späteren Jahren.

4. Maximalbetrag für rückwirkende Einzahlungen

Rückwirkende Einzahlungen sind auf den kleinen Säule-3a-Höchstbetrag begrenzt.

Das bedeutet, dass du in einem Jahr:

  • Deinen jährlichen Höchstbetrag für das laufende Jahr einzahlen kannst

  • Plus einen zusätzlichen kleinen Höchstbetrag als rückwirkende Zahlung

Es ist nicht möglich, mehrere Lückenjahre mit einer grossen Zahlung zu schliessen. Das bedeutet, du kannst die Jahre 2025, 2026 und 2027 nicht mit einer einzigen grösseren Einzahlung im Jahr 2028 kompensieren.

Diese Regel gilt auch für Selbstständige ohne Pensionskasse. Auch wenn du selbstständig bist und normalerweise in den grossen Säule-3a-Höchstbetrag einzahlst, sind rückwirkende Einzahlungen immer auf den kleinen Höchstbetrag begrenzt.


Was, wenn ich meine Säule 3a bereits bezogen habe?

Wenn du deine Säule 3a bereits bezogen hast, ist es dir nicht mehr gestattet, rückwirkende Nachzahlungen vorzunehmen


Wie zahle ich nachträglich in die Säule 3a ein?

  1. Lade dieses Dokument herunter, drucke es aus, fülle es aus und unterschreibe es von Hand.
    Zur Info: Gib im Feld „Portfolio-Nummer“ die IBAN deines Selma Säule 3a Kontos ein.

  2. Lade dieses Formular in dein Selma-Konto hoch. Wie du ein Dokument hochlädst, erfährst du hier.

  3. Du erhältst eine QR-Rechnung per Post an deine registrierte Wohnadresse. Bitte stelle sicher, dass deine Adresse in deinem Selma-Konto aktuell ist.

  4. Sobald du die Rechnung erhältst, bezahle sie einfach, um die nachträgliche Einzahlung abzuschliessen.

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