Dieses Jahr verbessern wir die Steueraufstellung, indem wir den lang erwarteten eSteuerauszug hinzufügen. Das Dokument wird zwischen Februar und März verfügbar sein.
Was ist ein e-Steuerauszug?
Ein e-Steuerauszug ist ein digitales Steuerdokument, das deine Anlagen, Vermögenswerte und Einkünfte enthält. Er wird in einem standardisierten Format bereitgestellt und kann direkt in kantonale Schweizer Steuersoftware wie eTax importiert werden.
Ist der e-Steuerauszug kostenlos?
Ja. Der E-Steuerauszug ist in den Selma Gebühren enthalten und verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Wann ist das Dokument verfügbar?
Im Jahr 2026
Dieses Jahr verbessern wir den Steuerauszug durch die Ergänzung des lang ersehnten QR-Code.
Wir führen derzeit die letzten Prüfungen durch. Daher wird der Steuerauszug etwas später als üblich, zwischen Februar und März, verfügbar sein.
In den kommenden Jahren wird der e-Steuerauszug wieder im Januar verfügbar sein.
Ab 2027
Selma wird zwei e-Steuerauszüge pro Jahr bereitstellen: einen Mitte Januar und einen im März.
Jeder Auszug spiegelt die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Zahlen wider. Du kannst stets das aktuellste Dokument für die Vervollständigung deiner Steuererklärung verwenden.
Warum gibt es zwei Reports?
Die ETFs (Fonds), in die du über Selma investierst, müssen ihre jährlichen Erträge den Schweizer Steuerbehörden (ESTV) melden. Einige ETFs melden ihre Daten früh im Jahr, während andere dies erst später tun. Falls die Zahlen eines ETF noch nicht verfügbar sind, fehlen sie auch in unserem Auszug. Die Steuerbehörden können deine Steuerveranlagung später aktualisieren oder anpassen, sobald die fehlenden Zahlen veröffentlicht werden.
Die meisten ETFs veröffentlichen ihre endgültigen Zahlen bis März. Deshalb stellen wir im Anschluss einen zweiten, aktualisierten Steuerreport zur Verfügung, damit dein Auszug so vollständig wie möglich ist.
Wie erhalte ich meinen e-Steuerauszug?
Du erhältst eine E-Mail, sobald das Dokument bereit ist. Du kannst es dann einfach herunterladen:
💻 Web-App: Gehe zu Bankkonten → Dokumente
📱 Mobile App: Gehe zu Konten → Steuerdokument
Wie verwende ich den e-Steuerauszug in meiner Steuererklärung?
1. Lade das Dokument in deine Steuersoftware hoch
Das Verfahren ist in den meisten Schweizer Kantonen ähnlich, auch wenn die Steuersoftware unterschiedliche Namen haben (zum Beispiel eTax, EasyTax oder TaxMe).
Gehe in deiner Steuererklärung zum Abschnitt „Wertschriften- und Guthabenverzeichnis" und deklariere dort dein Selma-Konto
Du musst eine Konto- oder Auszugskategorie auswählen. Die Formulierung unterscheidet sich leicht je nach Kanton, aber achte darauf, eine Option wie e-tax/eSteuerauszug oder Ähnliches zu wählen
Nach dem Hochladen liest die Software die Datei automatisch und überträgt die Daten in den Wertschriften- und Vermögensbereich deiner Steuererklärung.
Falls der Import nicht funktioniert, liegt das Problem wahrscheinlich an einem der folgenden Punkte:
Die falsche Datei wurde ausgewählt
Die Datei wurde modifiziert oder gescannt
Der e-Steuerauszug konnte nicht korrekt erkannt werden.
Lade immer die Originaldatei hoch.
Sollte es immer noch nicht funktionieren, kann dir dein kantonales Steueramt in der Regel helfen. Und falls du Probleme mit dem Selma e-Steuerauszug hast, kannst du uns jederzeit über den Chat oder per E-Mail kontaktieren.
2. Überprüfe die importierten Daten
Obwohl die meisten Daten automatisch importiert werden, solltest du sie immer sorgfältig überprüfen. Falls etwas fehlt, kannst du es manuell hinzufügen oder zusätzliche Dokumente hochladen.
Der e-Steuerauszug erleichtert den Prozess, ersetzt aber nicht deine eigene Überprüfung.
Wichtig: Selma stellt die Daten in einem strukturierten Format bereit, du bleibst jedoch für die Korrektheit deiner Steuererklärung verantwortlich.
3. Vergiss nicht, die Kosten für deine Vermögensverwaltung abzuziehen
Unabhängig davon, wer dein Vermögen verwaltet (eine Bank, Selma usw.), können diese Kosten in der Regel von deinen Steuern abgezogen werden.
In einigen Kantonen gilt ein Pauschalabzug von etwa 0,2–0,3 Promille. In anderen müssen die Kosten individuell berechnet werden.
Selma fällt als dein Vermögensverwalter (oder Anlageassistent) ebenfalls in diese Kategorie. Lies hier mehr darüber.
Die 3a Steuerbescheinigung steht Mitte Januar unter Bankkonten - Dokumente zum Herunterladen bereit.
