Möchtest du eine Vollmacht für dein Anlagekonto erteilen? Wir helfen dir gerne dabei, dies einzurichten.
Was ist eine Vollmacht?
Eine Vollmacht ermöglicht es dir, jemanden zu bevollmächtigen, auf dein Selma Anlagekonto zuzugreifen und in deinem Namen Handlungen vorzunehmen, wie z.B. Informationen beantragen oder eine Auszahlung aufgeben.
Wem kann eine Vollmacht erteilt werden?
Du kannst eine Vollmacht erteilen an:
Direkte Familienmitglieder, wie deinen Ehepartner, Eltern, Geschwister oder Kinder
Familienmitglieder in direkter auf- oder absteigender Linie, zum Beispiel zwischen Grosseltern und Enkelkindern
Pro Konto kann nur eine Vollmacht ausgestellt werden.
Wie richte ich eine Vollmacht für mein Selma Anlagekonto ein?
📑 Du benötigst 3 wichtige Dokumente:
Unterschriebenes Formular: Lade das Formular hier herunter. Du und die bevollmächtigte Person müssen es ausfüllen und unterschreiben.
Kopie des Ausweises der bevollmächtigten Person: Eine verifizierte ID oder Passkopie der bevollmächtigten Person. Eine solche Kopie ist erhältlich bei der SBB oder deinem Postamt.
Nachweis der Beziehung zur bevollmächtigten Person:
Eltern und Kinder oder Geschwister: Geburtsurkunde oder ein anderes offizielles Dokument, das die familiäre Verbindung zeigt.
Ehepartner: Heiratsurkunde oder andere offizielle Dokumente, die die Ehe anerkennen.
Grosseltern und Enkelkinder: Geburtsurkunde oder ein anderes offizielles Dokument, das deren Verbindung zu ihren Kindern/Eltern zeigt.
📤 Wenn du die benötigten Dokumente hast, lade sie auf dein Selma Konto hoch. Wie du ein Dokument hochlädst, erfährst du hier.
☑️ Sobald wir die Dokumente erhalten haben, können wir mit der Einrichtung der Vollmacht für dein Anlagekonto beginnen.
