Wegzug aus der Schweiz

aktualisiert von Marco Barmettler

Hast du Pläne die Schweiz zu verlassen und stellst dir die Frage, ob dies deine Anlagen bei Selma beeinflussen würde?

Leider können wir aufgrund der regulatorischen Vorgaben keine Vermögensverwaltung für Kunden im Ausland anbieten. Aus diesem Grund muss das Selma Anlagekonto bei einem Wegzug aus der Schweiz aufgelöst werden. Dies gilt auch für alle EU Länder.

Provisorischer Wegzug

Wenn du nur für eine begrenzte Zeit ins Ausland ziehst und anschliessend wieder zurück in die Schweiz kommst, bitte schildere uns deine Situation und wir sehen, was wir tun können.

Und was passiert mit der Säule 3a?

Für die Säule 3a gilt die Regel, dass du bei einem permanenten Wegzug aus der Schweiz deine Säule 3a Anlagen vorzeitig auflösen darfst. Du kannst sie aber auch weiter bestehen lassen und erst zu einem späteren Zeitpunkt abziehen. Eine Teilauszahlung ist auch bei einem Wegzug nicht möglich. Weitere Einzahlungen in die Säule 3a können nach einem Umzug nicht mehr getätigt werden. Jedoch kannst du dein bestehendes 3a Konto weiter bei uns belassen.

Was muss ich jetzt tun?

Teile uns bitte mit, falls du konkrete Pläne hast, aus der Schweiz wegzuziehen, dann können wir früh genug die nötigen Schritte einleiten und dir dein Geld überweisen.

Wie immer stehen wir via Chat oder Email für weitere Fragen zu deiner Verfügung.


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